Wie ist das eigentlich bei Euch…


Diese Frage wird immer dann gestellt, wenn sich ein Gemeindeglied an das Gemeindebüro wendet um nachzufragen, was bei Taufen, Trauungen, Beerdigungen oder der Miete der Räumlichkeiten des Gemeindehauses zu beachten ist. Hier einige Grundinformationen:

Taufen: Kinder und Erwachsene werden in der Regel sonntags im Gemeindegottesdienst (Beginn: 10.00 Uhr) getauft. Grundsätzlich ist jeder Sonntag möglich, wenn nicht ein besonderer Gottesdienst gefeiert wird. Der Termin der Taufe wird mit dem/ der Pfarrer/in abgesprochen. In der Woche vor der Taufe findet ein gemeinsames Gespräch statt, in dem Hintergründe und der Ablauf der Taufe besprochen werden. Ein oder mehrere Paten können für das Patenkind ausgewählt werden. Der/die Pate/Patin sollte einer anerkannten Kirche angehören. Die Taufe im Gottesdienst ist wie jede andere „Amtshandlung“ kostenlos.

Trauungen: Trauungen finden in Extragottesdiensten statt. In der Regel bietet unsere romanische Kirche einen angemessenen Rahmen. Grundsätzlich ist jeder Wochentag möglich. Auch hier ist es wünschenswert, den Termin mit dem/der Pfarrer/in vorher abzustimmen, da wir als Pfarrer/in nicht immer verfügbar sind. Auch bei einer Trauung ist etwa eine Woche vorher ein gemeinsames Gespräch hilfreich, auch um die Einzelheiten der Trauung zu planen. Ein Partner des Brautpaares muss der Ev. Kirche angehören. Auch der Traugottesdienst ist kostenlos. In der Regel spielt der Organist der Kirchengemeinde. Sind Besonderheiten geplant, so sollte dies rechtzeitig angesprochen werden, um planen zu können.

Jubiläumshochzeiten: Auch diese können in einer Andacht oder einem Gottesdienst gefeiert werden. Oft wird gewünscht, dass die Jubiläumshochzeit am Ort der früheren Trauung stattfindet. Manches Mal ist auch der Wunsch vorhanden, eine Andacht bei der Feier der Jubiläumshochzeit zu halten. Dem kommen wir gern nach, wenn es die Räumlichkeit zulässt.

Beerdigungen: Der Friedhof in Flammersfeld wird von einem Zweckverband verwaltet. Die Beerdigungszeiten sind montags bis freitags 11.00 Uhr oder 14.00 Uhr. Im Beerdigungsfall setzt sich in der Regel der beauftragte Beerdigungsunternehmer mit der Friedhofverwaltung und der Kirchengemeinde in Verbindung, um einen Termin für die Beisetzung festzulegen.

In manchen Situationen wird auch heute an der guten Tradition festgehalten, dass der/die Verstorbene zu Hause ausgesegnet wird. Dazu ist es notwendig, im Pfarramt nachzufragen. In den Tagen vor der Beisetzung findet ein seelsorgerliches Gespräch mit dem/der Pfarrer/in statt, in dem auch die Form des Trauergottesdienstes besprochen wird. Am Sonntag nach der Beisetzung, findet im Gottesdienst (10.00 Uhr) das Sterbegedächtnis statt, zu dem die Angehörigen herzlich eingeladen sind. Am Totensonntag (letzter Sonntag des Kirchenjahres im November) werden die Namen der Verstorbenen des Kirchenjahres verlesen und ihrer gedacht.

Beerdigungskaffee: Oft ist ein Beerdigungskaffee im Gemeindehaus gewünscht. Die Kirchengemeinde stellt dann gegen eine Kostenaufwandsentschädigung die Räumlichkeiten zu Verfügung, wenn die Räume nicht belegt sind. Leider konnten wir in der Vergangenheit nicht immer allen Wünschen nachkommen, da z.B. ein Seniorennachmittag im Gemeindehaus nicht kurzfristig abgesagt werden kann. Wir bitten hier um Verständnis. Unser Küster weist diejenigen, die das Beerdigungskaffee ausrichten, gerne ein. Es ist oft üblich, dass die früheren Nachbarn des/der Verstorbenen bei der Ausrichtung des Kaffees mithelfen. Die Kirchengemeinde kann kein Personal zur Ausrichtung des Kaffees zur Verfügung stellen.